selbst Aufgabe sind: Sie sind dazu berufen, ihr Leben entsprechend dem "Gesetz ihrer Natur" zu gestalten.
2.3. Die Natur des Menschen als Quelle und Maßstab sittlichen Handelns
Was bedeutet es für den Menschen, daß er befähigt und verpflichtet ist, nach dem "Gesetz seiner Natur" zu handeln?
In der Naturwissenschaft sprechen wir von Naturgesetzen bei Vorgängen, die nach festen Gesetzmäßigkeiten immer in der gleichen Weise ablaufen. In gewissem Umfang treffen solche Gesetzmäßigkeiten auch beim Menschen zu, denn in seiner Leiblichkeit unterliegt der Mensch in bezug auf bestimmte Vollzüge wie die Naturdinge den Gesetzen der Natur. Der Mensch ist jedoch mehr als nur nach physiologischen und biologischen Gesetzen ablaufende Natur. Seine Natur ist "Natur der menschlichen Person" als Einheit von Seele und Leib. Auf sie bezieht sich das sittliche Naturgesetz als Vernunftordnung, gemäß welcher der Mensch vom Schöpfer dazu berufen ist, sein Leben und seine Handlungen zu lenken und zu regeln (vgl. VS 50). Es ist somit sittliche Aufgabe des Menschen, nach dem Gesetz seiner Vernunftordnung zu handeln und sich dabei vom Maßstab der Natur der menschlichen Person leiten zu lassen. So ist das Gesetz der "Natur der menschlichen Person" zugleich Quelle und Maßstab des sittlichen Handelns. Das Gesetz, das ihm von Gott eingegeben ist, nach dem er zu leben hat und nach dem sein Leben gelingen kann, entdeckt er in sich selbst. Dieses Naturgesetz bringt die Würde der menschlichen Person zum Ausdruck; es ist Grundlage für ihre fundamentalen Rechte und Pflichten; es ist in seinen Geboten universal, und seine Autorität erstreckt sich auf alle Menschen (vgl. VS 51).
Bei der sittlichen Gestaltung seines Lebens muß der Mensch beachten, daß es Wertausrichtungen und Zielgüter gibt, die seinem Handeln in seiner Natur vorgegeben sind und zu denen er sich natürlicherweise hingezogen fühlt. Diese Neigungen haben ihre Grundlage in der leib-geistigen Verfassung des Menschen: das natürliche Streben nach Selbsterhaltung, Fortpflanzung und Fürsorge, die Neigung, das Wahre zu erkennen, das Gute zu tun und in Gemeinschaft zu leben. Solche naturgegebenen Neigungen darf der Mensch bei der Findung und Begründung sittlicher Normen nicht mißachten, er darf aber in ihnen keine unmittelbaren