getragen. Hier hat die Neuorientierung nicht den Sinn gehabt, bleibende Moralprinzipien aufzuweichen, sie hat vielmehr in einer fälligen Neuinterpretation den Anspruch des Evangeliums deutlicher vernehmbar gemacht und seine Verbindlichkeit in grundlegenden Menschenrechtsnormen klargestellt
3. Menschenrechte als Maßstab für ein menschenwürdiges Leben
3.1. Was sind Menschenrechte?
Menschenrechte spielen in Gesellschaft und Staat sowie in internationalen Beziehungen eine große Rolle. Nicht nur weltliche Organisationen, sondern auch Religionsgemeinschaften, christliche Kirchen und kirchliche Gemeinschaften geben Erklärungen zu den Menschenrechten ab und fordern ihre Einhaltung und Durchsetzung. Was sind Menschenrechte?
Träger von Rechten im eigentlichen Sinne ist der Mensch, weil er Person ist. Er hat die Fähigkeit und das Recht, sich selbst zu bestimmen; er ist der Herr über sein Tun.
Da der Mensch in einem sozialen Zusammenhang lebt, betrifft sein Tun immer auch andere Menschen und deren Rechte. An den Rechten anderer hat das Recht des einzelnen seine Grenze (vgl. PT 9).
Nicht jedes Recht ist als Menschenrecht zu bezeichnen. Mit Menschenrechten sind solche Rechte gemeint, deren Gewährleistung für eine menschenwürdige Existenz fundamentale Bedeutung hat. Sie hängen unmittelbar mit dem Menschsein zusammen. Deshalb sind sie unveräußerlich und unantastbar.
Menschenrechte werden nicht erworben, sondern sie sind dem Menschen mit seinem Menschsein gegeben. Das heißt: Sie werden ihm nicht von der Gesellschaft zuerkannt oder gewährt, er besitzt sie vielmehr als vorgesellschaftliche und vorstaatliche Rechte. Sie sind unveräußerlich und unantastbar. So besitzt der einzelne sein Recht auf Leben nicht dadurch, daß es ihm von der Gesellschaft zuerkannt wird, sondern dadurch, daß er Mensch ist. Daraus ergibt sich die sittliche und rechtliche Forderung