Band II - Erster Teil Ruf Gottes - Antwort des Menschen
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"Charta der Vereinten Nationen" (1945) folgten die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen" (1948) und die beiden Menschenrechtspakte (1966) "über bürgerliche und politische Rechte" sowie "über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte". In der Gegenwart werden diese Rechte immer weiter ausgefaltet und in völkerrechtlich verbindlichen Verträgen zum Schutz der Menschenrechte zusammengefaßt.

In der katholischen Kirche vollzog sich in der Stellung zu den Menschenrechten ein Wandel. Es gab, wie der Päpstliche Rat "Iustitia et Pax" im Dokument "Die Kirche und die Menschenrechte" (S. 8) feststellt, "Zeiten in der Geschichte der Kirche, in denen die Menschenrechte in Wort und Tat nicht mit genügender Klarheit oder Energie gefördert oder verteidigt wurden". Die Kirche gibt zu, daß ihre Haltung "in den letzten zwei Jahrhunderten gegenüber den Menschenrechten nur zu oft durch Zögern, Einsprüche und Vorbehalte gekennzeichnet war. Gelegentlich kam es auf katholischer Seite sogar zu heftigen Reaktionen gegen jegliche Erklärung der Menschenrechte im Lichte des Liberalismus und des Laizismus . . . Das führte manchmal sogar zu offener Feindschaft und Verurteilung" (ebd.), so bei Papst Pius VI., Pius VII., Gregor XVI. und Pius IX.

Eine erste Wende in der Haltung der Kirche begann unter Papst Leo XIII. Eine wachsende Annäherung (Pius XI., Pius XII.) führte zur Anerkennung und Verteidigung der Menschenrechte in der Enzyklika "Pacem in terris" von Papst Johannes XXIII., im Zweiten Vatikanischen Konzil (GS, DH), ferner in den beiden Bischofssynoden von 1971 und 1974 und im Dokument des Päpstlichen Rates "Iustitia et Pax" "Die Kirche und die Menschenrechte" (1975), das die unteilbare Beziehung zwischen Menschenrechten und Menschenpflichten betont.

3.3. Die Begründung der Menschenrechte

In der Gegenwart gibt es Meinungsunterschiede darüber, was zu den Menschenrechten gehört und wie sie zu begründen sind. Nach verbreiteter Auffassung zählen die in der UNO-Erklärung (1948) und in den beiden Menschenrechtspakten (1966) aufgezählten Rechte zu den Menschenrechten. Ein umfassender Katalog dürfte sich aber kaum aufstellen lassen.
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