Band II - Erster Teil Ruf Gottes - Antwort des Menschen
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Die Begründung der Menschenrechte innerhalb der katholischen Soziallehre nimmt ihren Ausgangspunkt bei der personalen Würde jedes einzelnen. In der Enzyklika "Pacem in terris" heißt es (9f):
"Jedem menschlichen Zusammenleben, das gut geordnet und fruchtbar sein soll, muß das Prinzip zugrunde liegen, daß jeder Mensch seinem Wesen nach Person ist. Er hat eine Natur, die mit Vernunft und Willensfreiheit ausgestattet ist; er hat daher aus sich Rechte und Pflichten, die unmittelbar und gleichzeitig aus seiner Natur hervorgehen. Wie sie allgemein gültig und unverletzlich sind, können sie auch in keiner Weise veräußert werden."
Mit der Begründung der Menschenrechte in der Personwürde des Menschen erkennt die Kirche jene Bestrebungen und Überlegungen an, die in der geistigen Welt des Humanismus, des rationalistischen Naturrechts und der Aufklärung zum neuzeitlichen Verständnis des Rechts auf Freiheit und Gleichheit geführt haben. Besondere Bedeutung kommt in dieser Entwicklung der "Wende zum Subjekt" zu. Danach gründet die Verbindlichkeit der Menschenrechte im Wesen des Menschen als Subjekt. Der Mensch hat das Recht, als eigenständiges Subjekt mit Eigenwert in einer gemeinsamen Welt mit anderen Menschen zusammenzuleben, frei von jeder Gewalt, frei in seinen Gedanken und Reden, frei in seinen religiösen und politischen Überzeugungen. Der Grund dieses Rechts ist die unantastbare Würde der Person. Aus der Personwürde des Menschen ergeben sich die Prinzipien der Freiheit, der Gleichheit und der Selbständigkeit. Diese bilden die Grundlage für abgeleitete Menschenrechte.

In seinem Dokument "Die Kirche und die Menschenrechte" bietet der Päpstliche Rat "Iustitia et Pax" eine ähnliche Begründung der Menschenrechte, indem er die menschliche Person als Grund, Träger und Ziel aller sozialen Institutionen herausstellt und daraus Freiheitsrechte sowie bürgerliche, politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Rechte ableitet (37f).

Über das philosophische Verständnis der Menschenrechte hinaus bietet der Glaube eine tiefere Begründung der Menschenrechte. Die unbedingte und unantastbare Würde des Menschen, ihre Unbedingtheit und Unantastbarkeit haben ihren letzten
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