oder wenn der Papst in Erfüllung seiner Sendung als oberster Hirte und Lehrer aller Christen eine geoffenbarte Lehre ex cathedra, das heißt in einer für die Gesamtkirche endgültigen Entscheidung vorträgt. Wenn das ordentliche und universale Lehramt in seiner Unterweisung eine Glaubenslehre als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt, ist ebenfalls Glaubenszustimmung gefordert. Wenn das Lehramt "definitiv" (endgültig) Wahrheiten über Glaube und Sittlichkeit (fides et mores) vorlegt, die, wenn auch nicht von Gott ausdrücklich geoffenbart, jedoch eng und zuinnerst mit der Offenbarung verbunden sind und dazu dienen, das geoffenbarte Glaubensgut unverfälscht zu bewahren, müssen diese Wahrheiten, da die Wortoffenbarung die Schöpfungsoffenbarung definitiv erhellt, "fest angenommen und beibehalten" werden. Wenn das kirchliche Lehramt Aussagen macht, in denen es beabsichtigt, authentisch, aber nicht definitiv Wahrheiten über Glaube und Sittlichkeit vorzulegen, ist - je nach dem jeweiligen Verbindlichkeitsgrad - religiöse Zustimmung des Willens und Verstandes zu gewähren. Das trifft für Lehraussagen zu, die vorgelegt werden, um zu einem tieferen Verständnis der Offenbarung beizutragen oder ihren Inhalt zu verdeutlichen, und es trifft für Lehraussagen zu, die vorgelegt werden, um die Übereinstimmung einer Lehre mit den Glaubenswahrheiten zu betonen oder um vor Auffassungen zu warnen, die mit diesen Wahrheiten nicht vereinbar sind.
Die hier aufgezeigten Möglichkeiten lassen erkennen, daß die kirchliche Lehrverkündigung eine Einheit in Vielfalt darstellt und daß ihre Autorität eine dienende ist, die der Wahrheit verpflichtet ist. Sie steht immer unter dem Anspruch, sich der Wahrheit zu stellen, die durch Glaube und Vernunft vermittelt wird. Die Kirche kann nicht aus eigenem Ermessen heraus Gebote und Verbote aufstellen, sondern nur festzustellen suchen, was im Licht des Glaubens und der Vernunft zur Gestaltung des Lebens als Weisung und Orientierung zu beachten ist.
Die Kirche wendet sich in ihren Stellungnahmen zu Fragen des moralischen Lebens stets an eine aus freiem Willen und persönlichem Entscheid hörbereite Vernunft. Sie kann Wahrheiten verkünden, die im Glauben anzunehmen sind. Ihnen gebührt Glaubenszustimmung. Aber in vielen Bereichen hat sie oftmals keine endgültige Antwort. Gerade im Bereich des Sittlichen ist
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