Band II - Erster Teil Ruf Gottes - Antwort des Menschen
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und die Botschaft vom Heil sind von seiner Person nicht zu trennen. Auf Jesus Christus ist unser Leben ausgerichtet. Zu ihm sollen wir uns im Glauben und im Leben aus dem Glauben bekennen. "Wer sich nun vor den Menschen zu mir bekennt, zu dem werde auch ich mich vor meinem Vater bekennen" (Mt 10,32).

Erst bei Paulus kommt das Wort "syneidesis" vor, das in etwa dem deutschen Wort "Gewissen" entspricht.

Die wichtigsten Aussagen über das Gewissen finden sich bei Paulus im Brief an die Römer. In den ersten beiden Kapiteln zeigt der Apostel, der in diesem Zusammenhang die Sündenlosigkeit Jesu Christi (Hebr 4,15; 1 Petr 2,22) und der seligsten Jungfrau Maria (vgl. S. 85) nicht eigens hervorzuheben braucht, daß alle Menschen (Juden wie Heiden) der Sünde unterworfen sind und der Erlösung bedürfen. Aber wie steht es mit denen, die nicht an den Gott der Bibel glauben und das in der Heiligen Schrift verkündete Gebot Gottes nicht kennen? Sind sie nicht von der Erfüllung des Gesetzes entschuldigt? Haben sie überhaupt die Möglichkeit, Gottes Willen zu erkennen? Paulus sagt dazu:
"Wenn Heiden, die das Gesetz nicht haben, von Natur aus das tun, was im Gesetz gefordert ist, so sind sie, die das Gesetz nicht haben, sich selbst Gesetz. Sie zeigen damit, daß ihnen die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben ist; ihr Gewissen legt Zeugnis davon ab, ihre Gedanken klagen sich gegenseitig an und verteidigen sich - an jenem Tag, an dem Gott, wie ich es in meinem Evangelium verkündige, das, was im Menschen verborgen ist, durch Jesus Christus richten wird" (Röm 2,14-16).
In diesen Aussagen bietet Paulus wichtige Einsichten zum Verständnis des Gewissens:

Erstens: Wenn Menschen, die das in der Heiligen Schrift enthaltene Gesetz nicht kennen, wie selbstverständlich das tun, was im Gesetz enthalten ist, dann zeigt sich darin, daß sie sich selbst Gesetz sind. Das bedeutet: In seinem Gewissen steht sich der Mensch selbst gegenüber und gewinnt die Einsicht, daß er für sich selbst verantwortlich ist. Er ist sich somit selbst aufgegeben. Dieser Anspruch ist nicht als autonome Selbstgesetzgebung
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