Denn "alles, was nicht aus dem Glauben geschieht, ist Sünde" (Röm 14,23; vgl. VS 60).
Neben der Möglichkeit des Irrtums kennt Paulus noch eine Grenze der Gewissenserkenntnis:
"Ich urteile . . . nicht über mich selbst. Ich bin mir zwar keiner Schuld bewußt, doch bin ich dadurch noch nicht gerecht gesprochen; der Herr ist es, der mich zur Rechenschaft zieht. Richtet also nicht vor der Zeit; wartet, bis der Herr kommt, der das im Dunkeln Verborgene ans Licht bringen und die Absichten der Herzen aufdecken wird. Dann wird jeder sein Lob von Gott erhalten" (1 Kor 4,3-5).
Mit dieser Mahnung richtet sich der Apostel gegen jede menschliche Selbstsicherheit. Vor Gott kann es keine letzte Selbstzufriedenheit geben. Der Mensch kann sich nicht selbst das Abschlußzeugnis seines Lebens ausstellen und sich im Gewissen den vollkommenen Freispruch geben. Er bleibt auf den Freispruch Gottes angewiesen. Niemand soll den Versuch unternehmen, sich von jeglicher Schuld freizusprechen; er soll sich vielmehr ganz der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen.
3. Die christliche Lehre vom Gewissen heute
3.1. Die Würde des Gewissens
Die Kirche nimmt in ihrer Lehre vom Gewissen die wesentlichen Gehalte der großen Tradition auf, die in besonderer Weise Thomas von Aquin entfaltet hat, und bezieht zugleich die Erkenntnisse der heutigen Zeit in ihre theologischen, pastoralen und pädagogischen Bemühungen ein.
In der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute bietet das Zweite Vatikanische Konzil eine Lehre vom Gewissen, in der biblische und traditionelle Elemente mit neueren theologischen Einsichten über Wesen und Bedeutung des Gewissens zusammengefaßt werden.
Ausgangspunkt dieser Lehre ist das Menschsein des Menschen, seine Würde und seine Berufung. Berufung wird zu einem