Band II - Zweiter Teil Die Gebote Gottes
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wurden, keinerlei Gottesstatue. In den Texten der Bibel ist immer nur von der "Bundeslade", einem von Mose angefertigten Schrein, die Rede, die offenkundig die Anwesenheit des mit dem Volk mitziehenden Bundesgottes versinnbildlichen sollte. Freilich gab es auch in Israel die Versuchung, Jahwe in einem Bild zu vergegenwärtigen (vgl. Ri 17-18). In den alten Heiligtümern außerhalb Jerusalems hat man, wie archäologische Funde bestätigen, kleinere Stelen (Mazzeben) aufgestellt, die die Gegenwart Gottes kennzeichnen sollten. Doch hat sich in Israel klar die Auffassung durchgesetzt, daß das Bilderverbot eindeutig jede Abbildung von Jahwe verbiete. Dahinter stand nicht der Gedanke, daß man die Geistigkeit Gottes nicht in ein materielles Bild einfangen kann, sondern vielmehr die Absicht, Gottes Überweltlichkeit und Freiheit vor jedem unangemessenen Zugriff des Menschen zu sichern und den unendlichen Unterschied zwischen Gott und Mensch zu wahren.

Das Christentum ist Israel im Verbot bildlicher Darstellungen von Gott nicht gefolgt, doch bestanden wegen der kultischen Verehrung von Kaiserbildern und wegen der Verfolgung der Christen, die eine solche Verehrung ablehnten, starke Vorbehalte gegen kultische Bilder.

In frühchristlicher Zeit tauchen ab Mitte des 3. Jahrhunderts religiöse Bilder auf, zunächst Darstellungen aus dem Alten und Neuen Testament, dann auch Christus- und Heiligenbilder. Im byzantinischen und karolingischen Bilderstreit kam es zu schweren Auseinandersetzungen über die Erlaubtheit der Bilder und vor allem ihrer Verehrung. Das Zweite Konzil von Nizäa (787) entschied für die Bilderverehrung. Der eigentlich theologische Hintergrund dieser Entscheidung ist darin zu sehen, daß mit dem Kommen Jesu Christi Gott selbst Mensch geworden ist. Gott lebt in Jesus Christus sein Gottsein auch auf menschliche Weise. Damit hat Gott ein "konkretes" Gesicht, das Gesicht Jesu von Nazaret. Das menschliche Antlitz Jesu ist das Antlitz Gottes, es ist "Ikone des Vaters". Dieses Verständnis machte die Darstellung Jesu Christi im Bild möglich. In der Reformation kam es nach der bereits seit dem Mittelalter andauernden Kritik am Mißbrauch von Bildern zu schweren Bilderstürmen, gegen die sich Martin Luther schon früh wendet: Das Bild ist zwar nicht heilsnotwendig, aber nützlich. Die reformierten Kirchen lehnen zwar in Anschluß an Zwingli und Calvin einen Gebrauch von Bildern ab, was heute noch an der nüchternen Leere der Kirchen dieses Bekenntnisses erkennbar ist. Das Konzil von Trient hat in dem "Dekret über die Anrufung und Verehrung der Heiligen, über die Reliquien der Heiligen und die heiligen Bilder" vom Jahre 1563 (DS 1823, 1825) in genauen Unterscheidungen entgegen möglichem Mißbrauch an der Verehrungswürdigkeit der religiösen Bilder festgehalten. Es hat auf die Nützlichkeit solcher Verehrung hingewiesen, da sie die Gläubigen an die Geheimnisse der Erlösung erinnert und ihnen Vorbilder christlichen Lebens vor Augen stellt (vgl. NR 11, 476).

Immer wieder hat die christliche Kunst versucht, die biblische Botschaft und das Leben der Heiligen in Bildern und Statuen darzustellen. Dabei spielen das jeweilige Gottesverständnis und die Stilrichtung der Kunst eine wichtige Rolle.

Neben hervorragenden künstlerischen Darstellungen gibt es viele Bilder, in denen die Inhalte des Evangeliums und die Gestalten der Heiligen nur unzulänglich zum
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