schweres Unrecht gegenüber demjenigen ist, zu dessen Ungunsten der Meineid begangen wird.
Immer wieder gibt es Diskussionen über die Verbindlichkeit des politischen Eides, etwa des Fahneneides oder des Eides gegenüber dem Staatsoberhaupt. In der Zeit des Nationalsozialismus fühlten sich viele, besonders Beamte und Offiziere, an den Eid gebunden. Sie führten in bedingungsloser Treue zu ihrem Gelöbnis auch Gesetze und Befehle aus, die sittlich nicht zu rechtfertigen waren. Ein Eid kann immer nur soweit binden, wie er nicht zu unsittlichen Handlungen verpflichtet. Unsittliche Befehle dürfen nicht befolgt werden. Der Staatsbürger ist letztlich immer an sein Gewissen und an seine Verantwortung gegenüber der sittlichen Ordnung gebunden.
5. Mißbrauch des Namens Gottes
5.1. Aberglaube und Magie, Fluchen und leichtfertiges Reden über Gott
Das zweite Gebot will - und das war in Israel sein ursprünglicher Sinn - dem Mißbrauch des Namens Gottes wehren. Neben dem Mißbrauch durch falsches und leichtsinniges Schwören kam vor allem der Mißbrauch durch Aberglaube und Magie in Frage. Die Umwelt Israels war geradezu eine "Welt der Magie". Aberglaube und Magie waren, wie die Propheten berichten, auch in Israel verbreitet (vgl. Jer 27,9; Mi 5,11; Mal 3,5). Jede Form von Aberglaube wird in Israel als Zeichen für mangelndes Vertrauen auf Gott abgelehnt (vgl. Ex 22,18; Lev 19,26.31; 1 Sam 28; Jes 8,20; Jer 27,9). Durch Aberglaube wird Gott beleidigt. Aus der Sorge um die Reinerhaltung des Namens Gottes waren deshalb in Israel auch Zauberei und Magie streng verboten. Sie galten als Versuch, in Gottes Handeln einzugreifen (vgl. Ex 22,18; Lev 20,6; Dtn 18,10 u. a.).
Das Neue Testament spricht ein eindeutiges Urteil über den Aberglauben und das Festhalten an dämonischen Mächten und Kräften (vgl. Apg 13,10ff; 19,13-19).
Nach christlichem Verständnis verfälschen Aberglaube und Magie das Gottesverhältnis. Die Bindung an Gott durch Jesus