Band II - Zweiter Teil Die Gebote Gottes
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mit seiner Erzählung von den beiden Emmausjüngern eine klare Antwort. In der Teilnahme am Brotbrechen, also in der Feier der Eucharistie, gibt Christus sich als der Auferstandene zu "erkennen".

Bis heute ist die Feier der Eucharistie Offenbarungsgeschehen und als solches zugleich jenes Ereignis, das den Glauben lebendig hält und damit auch die Gemeinschaft der Glaubenden (Kirche). Ohne Eucharistiefeier wäre die Kirche nicht Kirche. Die Feier der Eucharistie ist nicht verzichtbar oder austauschbar oder gar ersetzbar. Auch ein Gottesdienst, der nicht Eucharistiefeier ist, verwirklicht nicht die Fülle des Vermächtnisses Jesu Christi.

Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Eucharistiefeier ruft die Kirche auch durch das Gebot der Sonntagsheiligung, die sogenannte Sonntagspflicht, ins Bewußtsein. Im Hebräerbrief heißt es: "Laßt uns nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben, wie es einigen zur Gewohnheit geworden ist, sondern ermuntert einander, und das um so mehr, als ihr seht, daß der Tag naht" (10,25). Ähnlich mahnt eine frühchristliche Schrift, daß "niemand die Kirche durch sein Fernbleiben verkleinere und den Leib Christi eines Gliedes beraube" (Didascalia II, 19,1).

Die Bestimmung des heutigen kirchlichen Rechtsbuches (CIC) zum Sonntag als Feiertag lautet: "Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten" (can. 1246).

Zur Teilnahme am Gottesdienst und zur Sonntagsruhe heißt es: "Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern" (can. 1247).

Nicht wenige stoßen sich daran, daß die Teilnahme an der sonntäglichen Eucharistiefeier ein verpflichtendes Gebot ist, das die Kirche ihren Gläubigen vom siebten Lebensjahr an auferlegt. Doch darf man nicht übersehen, daß nicht das Gebot der Kirche die Verpflichtung begründet, sondern sie als dem Herrn geschuldete Gabe und Teilnahme am Opfer Christi einschärft.
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