Band II - Zweiter Teil Die Gebote Gottes
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Kirche die Kommuniongemeinschaft mit diesen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften nicht möglich (vgl. KKK 1400; KEK 1, 360f).

Deshalb gilt bezüglich der Sakramente der Grundsatz, daß katholische Amtsträger die Sakramente nur katholischen Gläubigen spenden dürfen und daß katholische Gläubige die Sakramente nur von katholischen Spendern empfangen dürfen. Nur in Ausnahmefällen, die eigens durch "Richtlinien für die ökumenische Praxis" festgelegt sind, wird die Zulassung von evangelischen Christen zur Kommunion gestattet. Zu diesen Ausnahmen gehört nicht, daß evangelische Christen in konfessionsverschiedenen Ehen zur Kommunion zugelassen sind, wie auch nicht, daß Katholiken das evangelische Abendmahl empfangen dürfen (vgl. Gemeinsames Wort der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland "Zur konfessionsverschiedenen Ehe" vom 1. 1. 1985, II, 1).

Die Gemeinsame Synode der deutschen Bistümer erklärt im "Beschluß: Gottesdienst" ausdrücklich, daß sie "zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Teilnahme eines katholischen Christen am evangelischen Abendmahl nicht gutheißen" kann (5.5.). In einer Bitte um Verständnis fügt sie hinzu: "Die Synode bittet die katholischen und die evangelischen Christen um Verständnis für ihre Haltung in der Frage der Eucharistiegemeinschaft. Es geht ihr darum, daß die notwendigen Bemühungen um ein gemeinsames Eucharistieverständnis nicht durch ein übereiltes Vorgehen Schaden leiden. Das immer schmerzlich erfahrene Getrenntsein am Tisch des Herrn soll uns Antrieb sein, im theologischen Gespräch und im Gebet auf jene volle Einheit hinzuarbeiten, die der Herr im Abendmahlssaal von seinem Vater erfleht hat und die in der gemeinsamen Eucharistie ihren Ausdruck finden soll" (ebd. 5.6.).

Bezüglich ökumenischer Gottesdienste hat die Deutsche Bischofskonferenz (24. 2. 1994) eine Erklärung abgegeben, die im Sinne des Ökumenischen Direktoriums (25. 3. 1993) als Orientierung dient:
  • Ökumenische Gottesdienste sind Wortgottesdienste, "in denen Katholiken sich mit Christen, die anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften angehören, zum gemeinsamen Gebet versammeln" (vgl. 1).
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