Bestimmungen und Festlegungen und betonen, daß das Sittliche seinen Grund und seine Rechtfertigung in sich selbst hat. Zugleich verweisen sie aber darauf, daß endliche Freiheit und Verwirklichung von Sittlichkeit auf unendliche Freiheit und auf ein letztes Absolutes, den absoluten Gott als Grund von Freiheit und Sittlichkeit hinweisen. Andere betonen, daß der Mensch in der Gewissenserfahrung, in der Schulderfahrung, in Reue und Umkehr von der absoluten Person Gottes angerufen sei, von der her diese Erfahrungen erst einen letzten Sinn erhalten.
Im christlichen Glauben verstehen wir die Urerfahrung sittlicher Verantwortung grundsätzlich als Verantwortung des Menschen vor Gott. Von Gott als letztem Ursprung und Ziel des Menschen erhält alles sittlich gute Tun einen Sinnzusammenhang, den der Mensch zwar erahnen und grundsätzlich erkennen kann, über den er aber erst aus der Selbstmitteilung Gottes volle Klarheit und Sicherheit gewinnen kann. "Alle noch so reichen und tiefen Antworten auf die Frage nach dem Geheimnis des Menschen bleiben bruchstückhaft, wenn sie den Menschen nicht von diesem seinem letzten Grund und Ziel her verstehen" (KEK 1, 114).
Gott hat sich uns in seiner Offenbarung mitgeteilt. Indem wir ihn in Jesus Christus glaubend als letzten Grund und als Ziel unseres Lebens bejahen, ergibt sich für uns die ethische Grundfrage, was wir tun sollen, so, wie sie der Mann im Evangelium an Jesus richtet: "Guter Meister, was muß ich tun, um das ewige Leben zu gewinnen?" (Mk 10,17). So stellt sich die ethische Grundfrage für den Glaubenden letztlich als Frage nach dem rechten Mitgehen des Menschen mit Gott, als Frage nach dem Leben aus dem Glauben, in welchem wir zur Freiheit der Kinder Gottes befreit sind (vgl. hierzu besonders KKK 2052-2055; VS 25).
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