für das sittliche Handeln auch von großer Bedeutung; man darf sie deshalb auch nicht ohne Grund vernachlässigen oder verletzen, aber es handelt sich bei ihnen nicht um sittliche Werte im eigentlichen Sinn. Bei der Frage, welche Bedeutung dem Leben des Menschen zukommt, hat sich bereits beim Problem der Erlaubtheit der Notwehr gezeigt, daß das Leben ein hohes Gut ist; es ist ein fundamentales Gut, weil es die Voraussetzung für unser Handeln ist. Wir sind sittlich verpflichtet, das menschliche Leben zu schützen und zu bewahren.
So ist zum Beispiel heute ein Bereich besonderer Verantwortlichkeit der Straßenverkehr. Der Verkehrsteilnehmer muß bemüht sein, alles zu meiden, wodurch er sein eigenes oder das Leben anderer gefährdet (Übermüdung am Steuer, Alkoholgenuß, zu hohe Geschwindigkeit usw.). Die Fahrzeughersteller sind verpflichtet, nur solche Fahrzeuge zu produzieren, die Umweltschäden möglichst vermeiden; und der Gesetzgeber ist gehalten, für Verkehrsdisziplin zu sorgen.
In diesen und vielen anderen Bereichen ist die Verpflichtung zur Bewahrung von Gesundheit und Leben eindeutig; es kann aber auch Situationen geben, in denen wir sittlich berechtigt sind, unsere Gesundheit und sogar unser Leben um anderer Güter und Werte willen einzusetzen und zu opfern. Forscher, Ärzte, Politiker, Feuerwehrleute, Entwicklungshelfer, aber auch jede Mutter, die ein Kind empfängt und austrägt, jeder Vater, der um der Familie willen schwere Belastungen auf sich nimmt: sie alle entscheiden sich für Güter, deren Verwirklichung sie vor anderen Gütern den Vorrang geben oder für dringlicher ansehen. Wir achten Menschen, die für andere Menschen ihre Gesundheit oder ihr Leben einsetzen; wir bringen denen unsere Hochachtung entgegen, die um ihres Gewissens willen Nachteile, Verfolgung, Kerker und Tod ertragen; wir bewundern und verehren Frauen und Männer, die für ihren Glauben den Märtyrertod erleiden: "Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt" (Joh 15,13).
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