Band II - Zweiter Teil Die Gebote Gottes
Seite 288 Seite: 289 Seite 290
In der wissenschaftlichen Diskussion über das ungeborene Leben finden solche Theorien Beachtung, die innerhalb der embryonalen Entwicklung bestimmte Einschnitte und Teilschritte in Richtung auf die Entfaltung zum personalen Leben hin annehmen. Die Erkenntnisse der modernen Genetik und der Embryologie lassen aber keinen Zweifel daran, daß mit der Befruchtung menschliches Leben beginnt. Dieses ist somit weder "ein vormenschliches Etwas" noch "ein Teil der Mutter" noch "ein bloßes Implantationsprodukt" noch "ein werdendes Leben". Wir haben es von der Zeugung an mit dem Leben eines Menschen in seiner ersten Lebensgestalt zu tun, in der alle späteren Stadien angelegt sind.
Dieses menschliche Leben ist ein Rechtsgut, das von Anfang an einen Anspruch auf Bewahrung und auf Schutz vor Vernichtung hat. "Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen" (GS 51).
Damit ist eine klare sittliche Orientierung für den verantwortlichen Umgang mit dem ungeborenen Kind gegeben. Da ihm die gleiche Würde wie dem geborenen Kind zukommt, muß es auch die gleiche Bewertung erfahren. Nach kirchlichem Recht zieht sich derjenige, der eine Abtreibung vornimmt, mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu (CIC, can. 1398).

Als Konsequenz daraus, daß menschliches Leben mit der Befruchtung beginnt, ergibt sich: Wer Mittel anwendet, die eine Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter verhindern, vernichtet menschliches Leben. Solche Mittel können ethisch nicht mit empfängnisverhütenden Mitteln auf eine Ebene gestellt werden. In der Verhinderung der Einnistung einer befruchteten Eizelle liegt in sittlicher Hinsicht die Absicht der Tötung eines ungeborenen Kindes. Diese Intention ist auch dann gegeben, wenn im Einzelfall keine Befruchtung zustande gekommen wäre oder das Einnisten der Eizelle in die Gebärmutter zum Beispiel durch Versagen von Präparaten mit diesem Wirkungsmechanismus nicht verhindert werden konnte.

Das Kriterium der Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens von der Empfängnis an spiegelt sich auch wider in der Überzeugung, daß die Eltern in der Weitergabe des Lebens mit der Liebe Gottes des Schöpfers mitwirken und seine Liebe in der
Seite 288 Seite: 289 Seite 290