Gelten ähnliche sittliche Orientierungen auch für die Bewertung der vorgeburtlichen Untersuchung (pränatale Diagnostik)? Hierbei handelt es sich um medizinische Methoden, mit denen festgestellt werden kann, ob und in welchem Ausmaß ein bereits empfangenes Kind Schädigungen aufweist.
Die positiven Aspekte der pränatalen Diagnostik sind nicht zu übersehen. Bei den weitaus meisten Fällen, in denen Schwangere eine Untersuchung vornehmen lassen, stellt sich heraus, daß ein gesundes Kind zu erwarten ist. Das bedeutet für die Schwangere eine große Entlastung, die sich vorteilhaft auf das Gesamtbefinden von Mutter und Kind auswirkt. - Die vorgeburtliche Untersuchung hat auch einen lebenserhaltenden und geburtenfördernden Aspekt, denn Schwangere, die sonst vielleicht zu einem Schwangerschaftsabbruch bereit gewesen wären, sehen sich gar nicht erst vor eine solche Konfliktsituation gestellt.
Andererseits sind aber auch die negativen Seiten der vorgeburtlichen Untersuchung zu bedenken. Häufig werden nämlich solche Untersuchungen schon mit der Absicht vorgenommen, ein behindertes oder krankes Kind gar nicht erst auszutragen. Hier besteht die Gefahr, daß die pränatale Diagnostik unter die Zielsetzung des Schwangerschaftsabbruchs gerät. Eine solche Zielsetzung zeigt sich, wenn in Kliniken schon vor der Untersuchung die Zustimmung der Mutter eingeholt wird, bei Feststellung einer nichtbehebbaren Schädigung einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Hier wird die vorgeburtliche Untersuchung zu einem Druckmittel gegen Schwangere, ein geschädigtes Kind auf jeden Fall töten zu lassen.
Daraus ergibt sich, daß zur Vornahme einer vorgeburtlichen Untersuchung eine sittlich vertretbare Begründung vorliegen muß und daß immer auch die Zielsetzung zu beachten ist. Sittlich verwerflich ist sie, wenn sie mit dem Ziel der Abtreibung vorgenommen wird. Nur jene Form von vorgeburtlicher Untersuchung ist sittlich erlaubt, die von der positiven Wertung jedes menschlichen Lebens ausgeht und auf die Bewahrung des ungeborenen Kindes ausgerichtet ist.
Wo sich bei einer vorgeburtlichen Untersuchung herausstellt, daß bei dem ungeborenen Kind eine genetisch bedingte Schädigung vorliegt, ist das ein Hinweis darauf, daß hier die Eltern des
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