schließt den verantwortlichen Gebrauch nicht aus. Das Eingreifen der Menschen in Natur und Umwelt ist Auftrag Gottes; es ist nicht nur sittlich vertretbar, sondern es ist auch sittlich verpflichtend, denn die Natur existiert ja nicht als solche noch als bloß heile und bewahrende und ernährende Natur, sondern sie ist in vieler Hinsicht auch zerstörende und vernichtende Natur mit Naturkatastrophen, Krankheiten, Epidemien und vielen anderen Erscheinungen. Dem Menschen aber geht es um das Überleben, um die Erhaltung oder Wiedererlangung der Gesundheit und um die Kultivierung der Natur. Sein Naturauftrag ist Kulturauftrag. Aus dieser Verantwortung für das Leben ergeben sich für die Genforschung und deren Anwendung in der Gentechnologie von seiten der Methoden, der angestrebten Ziele und der voraussehbaren Folgen sittliche Konsequenzen.
Betrachten wir die Methoden, die in der Gentechnologie zur Anwendung kommen, so stellen wir fest, daß zwischen den herkömmlichen Methoden und den direkt in die Erbsubstanz eingreifenden Methoden ein tiefgreifender Unterschied besteht. Manche vertreten deshalb die Auffassung, schon mit der Anwendung dieser Methoden selbst überschreite der Mensch eine grundsätzliche Grenze, denn es gehöre nicht zum Kulturauftrag des Menschen, direkt in die Natur einzugreifen und sie zu steuern. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, daß im Unterschied der Methode als solcher noch keine Begründung dafür gegeben ist, die Gentechnologie generell sittlich zu verwerfen.
Wie steht es nun um die Ziele der Genforschung und Gentechnologie? Wie sind sie ethisch zu bewerten?
Die Anwendung in der Pflanzen- und Tierzüchtung sowie in der Pharmakologie richtet sich auf die Verbesserung der Lebensbedingungen und auf die Herstellung wirtschaftlich und therapeutisch wichtiger Produkte. Von dieser Zielsetzung her kann man die Gentechnologie in diesen Bereichen nicht als sittlich verwerflich ansehen.
Weitaus problematischer ist die Anwendung der Gentechnologie auf den Menschen. Der Mensch ist Person, und deshalb kann er niemals nur Objekt des Handelns sein. Selbst als Objekt ist er immer Subjekt, und als solches darf er niemals nur Mittel zum Zweck sein. Jeder Eingriff, der am Menschen vorgenommen wird, muß das Recht des Menschen auf leibliche Integrität
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