und auf personale Identität achten. Sofern diese gewahrt werden und die Gentechnologie in therapeutischer Zielsetzung vorgenommen wird, ist die Gentherapie an Körperzellen sittlich erlaubt. Im Prinzip handelt es sich hier um eine Therapie, die ethisch wie eine Gewebetransplantation zu bewerten ist. Voraussetzung für die Anwendung ist allerdings, daß die Methode erfolgversprechend ist, daß das nicht unerhebliche Risiko in Betracht gezogen wird und daß der vorher informierte Patient freiwillig seine Zustimmung gibt.
Das schwierigste ethische Problem ist der gentechnologische Eingriff in Keimbahnzellen. Wenn diese Methode bisher auch beim Menschen noch nicht möglich ist, so muß doch befürchtet werden, daß entsprechende Versuche unternommen werden. In Deutschland ist die künstliche Veränderung menschlicher Keimbahnzellen nach dem seit dem 1. Januar 1991 geltenden Embryonenschutzgesetz ausdrücklich verboten.
Eine sittliche Bewertung jedes nur denkbaren Eingriffs ist freilich nicht möglich. Nach Auffassung vieler Ethiker wäre grundsätzlich ethisch nichts dagegen einzuwenden, eine genetisch bedingte Anomalie in einem menschlichen Embryo auf gentechnologischem Wege zu korrigieren. Beim heutigen Wissensstand wird man jedoch zu jeder Art von gentechnologischem Eingriff, somit selbst zur Korrektur einer genetisch bedingten Anomalie, ein eindeutiges Nein sagen müssen. Der Grund dafür ist dieser: Selbst wenn es eines Tages gelingen sollte, den Ausfall eines Gens, also eine genetische Anomalie, gentechnologisch zu korrigieren, so würden schon für die zur Erreichung dieses Zieles notwendigen Versuche eine Vielzahl von Experimenten mit menschlichen Embryonen erforderlich sein. Das aber kann niemals ethisch erlaubt sein. Hinzu kommt, daß sich auch nicht vorhersagen läßt, ob ein eingepflanztes Gen nicht neue Defekte hervorruft, die ja dann an die nachfolgende Generation weitergegeben werden.
Als weiteres ist schließlich zu fragen, welcher Krankheitsbegriff denn einer solchen Therapie zugrunde gelegt werden soll. Was ist Krankheit, was ist Gesundheit? Das vermag niemand genau zu definieren. Gehört nicht zur je einmaligen Individualität des Menschen auch seine Unvollkommenheit? Entscheidendes Kriterium für die sittliche Bewertung der Therapie an Keimbahnzellen ist das Recht des Embryos und seiner Nachkommen
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