sinnlos, mit dem Einsatz aller verfügbaren Mittel ein Leben über seinen natürlichen Tod hinausschieben zu wollen. Der Respekt vor dem unausweichlichen Ende verlangt ein Zurücktreten und ein Annehmen des Todes. Über die normale ärztliche Hilfe hinaus ist der Sterbebeistand immer auch pflegerische Betreuung, personale Zuwendung und Begleitung, die dem Sterbenden die letzte Lebenszeit erleichtert und ihm ein christliches Sterben ermöglicht. Beistand oder Begleitung sucht heute die caritative Hospizbewegung durch Institutionen oder durch ambulante Gruppen zu bieten.
Ähnliches gilt auch für Situationen, in denen der Prozeß des Sterbens schon ganz auf das allmähliche Verlöschen der biologischen Funktionen eingeengt ist und dann noch plötzliche Komplikationen (zum Beispiel Lungenentzündung) hinzukommen, die den Sterbeprozeß verkürzen. Hier ist der Arzt in der Regel nicht verpflichtet, die Komplikationen zu bekämpfen, um nach kurzzeitiger Erhaltung des Lebens den Sterbenden erneut in die Not des Sterbens fallen zu lassen.
Häufig stellt sich die Frage, was zu tun erlaubt ist, wenn ein Kranker in der letzten Lebensphase schwere Schmerzen leidet, die nur durch Mittel zu bekämpfen sind, die neben der Schmerzstillung bei längerer Behandlung eine mögliche Verkürzung des Lebens zur Folge haben können. Diese Möglichkeit dürfte bei der heutigen Entwicklung von schmerzstillenden Medikamenten selten sein, ist aber nicht grundsätzlich auszuschließen. Dürfte ein Arzt, der um eine solche mögliche Nebenwirkung weiß, trotzdem solche Mittel verabreichen? Als eine Gruppe von Ärzten diese Frage an Papst Pius XII. richtete, antwortete er: "Wenn andere Mittel fehlen und dadurch den gegebenen Umständen entsprechend die Erfüllung der übrigen religiösen und moralischen Pflicht in keiner Weise verhindert wird, ist es erlaubt" (UG III, 5536). Es handelt sich hier nicht um eine absichtliche Tötung, sondern um ein Inkaufnehmen der Verkürzung des Lebens als Nebenwirkung der Schmerzlinderung.
Manchmal steht jemand, der an einem unheilbaren Leiden erkrankt ist und nach ärztlicher Diagnose und Prognose nicht mehr lange zu leben hat, vor der Frage, ob er sich noch einer Operation unterziehen soll, die den Tod zwar noch auf kurze Zeit hinausschieben könnte, aber auch schwere körperliche und geistige Beschwerden mit sich bringt. Wenn der Kranke sich
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