Band II - Zweiter Teil Die Gebote Gottes
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sind und nach kurzer Zeit neue Unterdrückung und Mißachtung der Menschenrechte mit sich bringen.

Wird ein Volk so geknechtet, daß ein gewaltloser Widerstand keine Änderung herbeiführt, kann das Recht auf gewaltsamen Widerstand als äußerste Möglichkeit in Anspruch genommen werden, aber nur, wenn keine andere Möglichkeit (zum Beispiel passiver Widerstand) mehr besteht, sich von der unerträglichen Gewaltherrschaft zu befreien.

Von dieser äußersten Möglichkeit spricht Papst Paul VI. in der Enzyklika "Populorum progressio" (31), wo es heißt, daß der bewaffnete Kampf als letzter Ausweg gerechtfertigt sein könnte, "um einer eindeutigen und lange andauernden Gewaltherrschaft, die die Grundrechte der Person schwer verletzt und dem Gemeinwohl des Landes ernsten Schaden zufügt", ein Ende zu setzen. Dagegen wird ein "systematischer Rückgriff auf Gewalt, der als angeblich notwendiger Weg zur Befreiung hingestellt wird", von der Kongregation für die Glaubenslehre als "eine zerstörerische Illusion angeprangert . . ., die den Weg zu neuer Knechtschaft eröffnet" (Instruktion über die christliche Freiheit und Befreiung, 76).

Heute sind alle Staaten und die Kirche aufgefordert, dazu beizutragen, daß in keinem Land der Erde Situationen entstehen, in denen unerträgliche Gewaltherrschaft die Menschen dazu zwingt, sich mit Mitteln zu befreien, die ihnen zutiefst widerstreben.

4. Die Christen und ihre Kirche

4.1. Allgemeine Pflicht, das kirchliche Leben zu fördern

Im Apostolischen Glaubensbekenntnis beten wir: "Ich glaube (an) die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche."

Viele Christen begegnen ihrer Kirche heute mit Vorbehalten und kritischer Distanz. Sie identifizieren sich nur teilweise mit ihrer Kirche. Man kann jedoch Jesus Christus und die Kirche nicht einfach trennen. Jesus Christus hat uns verheißen, daß er
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