Band II - Zweiter Teil Die Gebote Gottes
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tritt: in der Gemeinde, in der Diözese (Ortskirche) und in der Weltkirche. Sie geschieht in vielfältigen Formen: durch das Zeugnis des Glaubens im Alltag, in der Familie oder vor der Gemeinde und durch Mitverantwortung für die Weitergabe des Glaubens, durch die tätige Teilnahme am Gottesdienst, durch seelsorgerliche und caritative Dienste.

Die Formen des Einsatzes sind vielfältig: Mitarbeit, Beratung, Übernahme von Diensten und Ämtern, Gebet und Opfer, finanzielle Beiträge (vgl. GL 67,5). Nicht zuletzt tragen ein christliches Leben in Ehe und Familie, welche eine Art Hauskirche ist (LG 11), und die christliche Erziehung der Kinder zur Auferbauung der Kirche bei.

Eine besondere Weise kirchlicher Mitarbeit stellen die Gremien der Mitverantwortung dar, zum Beispiel Pfarrgemeinderat, Diözesanrat oder Priesterrat sowie Kirchenverwaltung bzw. Kirchensteuerräte. Für die Gestaltung des kirchlichen Lebens sind Verbände, Gruppen und geistliche Bewegungen bedeutsam. Solche Zusammenschlüsse sollen das Leben in Kirche und Welt mitgestalten. Sie sind eine wichtige Form, wie die Kirche der Welt nahe ist und wie sie an den Problemen, Ängsten und Sorgen der Menschen teilnimmt. Durch sie vollzieht sie auch Evangelisierung und Inkulturation.

4.2. Aufgabe der kirchlichen Autorität

Die vielfältigen Tätigkeiten, in denen sich das Leben der Kirche äußert, rufen nach einer ordnenden Hand. Als Gemeinschaft von Menschen mit vielen Fähigkeiten und Neigungen, aber auch mit Fehlern und Schwächen braucht sie eine Ordnung und eine Autorität, die dafür Sorge trägt, daß das Gemeinwohl der Kirche gewahrt bleibt.

>Das Neue Testament berichtet davon, daß selbst unter denen, die Jesus nachgefolgt sind, Eifersucht, falscher Ehrgeiz, Kleingläubigkeit und Verrat vorgekommen sind. Auch in der Urgemeinde gab es schwere Verfehlungen gegen die Wahrheit und die Liebe. Die neutestamentlichen Briefe schildern die frühen christlichen Gemeinden mit Fehlern und Schwächen. Für eine judenchristliche Gemeinde ist im Neuen Testament eine Disziplinregel für einen sündigenden Bruder bezeugt. Zuerst soll eine brüderliche Zurechtweisung unter vier Augen erfolgen. Wenn der Sünder nicht darauf hört, sollen ein oder zwei Brüder hinzugezogen werden; wenn er auch darauf nicht hört, soll er vor die versammelte Gemeinde (die Ekklesia) gebracht werden; wenn er selbst dann hartnäckig bleibt, soll er aus der Gemeinde ausgeschlossen werden (Mt 18,15-17).
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