Band II - Zweiter Teil Die Gebote Gottes
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die Kirche das große Fest der Erlösung: den Tod und die Auferstehung des Herrn, an denen wir durch die Sakramente Anteil erhalten. Darum soll der Christ wenigstens in der Osterzeit in voller Weise an der Eucharistiefeier teilnehmen, indem er auch zum Tisch des Herrn geht.

Nach einer guten Vorbereitung in der Fastenzeit soll jeder Christ, möglichst in der österlichen Zeit, die Vergebung der Schuld im Bußsakrament erbitten und sein Verhältnis zu Gott und den Menschen neu ordnen (GL 67,4).

Außer den Geboten der Kirche im strengen Sinn gilt die allgemeine Weisung: "Hilf der Kirche und deiner Gemeinde!" Dazu gehört auch, daß die Gläubigen je nach ihren Möglichkeiten das Leben und die Aufgaben der Kirche finanziell unterstützen (vgl. CIC, can. 222  1). Die kirchliche Autorität kann dazu um des Gemeinwohls und der gerechten Verteilung willen verbindliche Regelungen treffen (vgl. CIC, can. 1260 und 1262), wie dies in Deutschland durch die geschichtlich gewordene Kirchensteuer geschieht (vgl. CIC, can. 1263).

Der Christ, der seine Kirche liebt, sieht in kirchlichen Verlautbarungen, Stellungnahmen und Anordnungen keineswegs "Befehle von oben". Er ist nicht einfach Befehlsempfänger, sondern er ist zur Mitwirkung am Gemeinwohl der Kirche berufen und soll dabei kritisch und konstruktiv sein. Das entspricht der gemeinsamen Würde und Sendung aller Christen. Alle sind in der Communio der Kirche mit unterschiedlichen, aufeinander bezogenen Ämtern, Diensten, Charismen und Begabungen zu der einen Sendung der Kirche berufen, in der Kraft ihres Herrn dem Heil der Welt zu dienen und sie zu ihrer eschatologischen Vollendung zu führen.

Das Zweite Vatikanische Konzil ruft die Gläubigen dazu auf, diese unterschiedlichen Ausfaltungen der einen Sendung wahrzunehmen:
"Mit der Freiheit und dem Vertrauen, wie es den Kindern Gottes und den Brüdern in Christus ansteht", sollen die Laien den geweihten Hirten "ihre Bedürfnisse und Wünsche" eröffnen. "Entsprechend dem Wissen, der Zuständigkeit und hervorragenden Stellung, die sie einnehmen, haben sie die Möglichkeit, bisweilen auch die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, zu erklären" (LG 37).
Kirchlichkeit als unverzichtbare christliche Grundhaltung schließt eine ganze Reihe unterschiedlicher, manchmal auch
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