als Leugnung des Glaubens an die Auferstehung progagiert worden war. Heute ist die Feuerbestattung katholischen Christen erlaubt, wenn dadurch der christliche Glaube nicht ausdrücklich geleugnet werden soll.
Christen schmücken die Gräber ihrer Verstorbenen zum Zeichen des Gedenkens und der Liebe. Bei der Segnung der Gräber an Allerheiligen und Allerseelen bezeugen die Gemeinden ihre Verbundenheit mit den Verstorbenen in besonderer Weise. Tod und Trauer werden im Licht der Botschaft Jesu von der Auferstehung gesehen; gemeinsam bekennen sich die christlichen Gemeinden zur Hoffnung auf die Auferstehung.
Christen halten auch den Friedhof in hohen Ehren. Er ist der "Gottesacker", auf dem die Leiber der Gläubigen begraben sind, die in diesem Leben Tempel des Heiligen Geistes waren. Anlage und Ausstattung des Friedhofs sollen den christlichen Glauben an die Auferstehung bekunden (vgl. "Benedictionale" von 1979).
5.4. Organspende zur Rettung von Leben
In den weiten Bereich des Dienstes am Leben gehört auch die Möglichkeit, durch Übertragung von Gewebe und Organen anderen Menschen die Wiederherstellung der Gesundheit zu ermöglichen oder ihr Leben zu retten.
Den Anfang solcher Transplantationen bildete gegen Ende des vorigen Jahrhunderts die Übertragung der Hornhaut des Auges. Später wurde auch die Verpflanzung anderer Gewebe (Haut, Ohrenknorpel) möglich. In der Mitte des 20. Jahrhunderts setzte die Übertragung von Organen (Niere) vom lebenden Spender ein. Heute ist es möglich, auch andere Organe (Herz, Leber) von verstorbenen Spendern zu verpflanzen. Weniger erfolgreich ist bisher die Verpflanzung von Lunge und Bauchspeicheldrüse.
Eine wesentliche Steigerung der Zahl von Übertragungen und der Verbesserung der Ergebnisse gelang erst Mitte der achtziger Jahre, als wirksame Mittel eingesetzt werden konnten, mit deren Hilfe die körpereigene Abwehr gegen fremde Organe unterdrückt werden kann. Die Möglichkeit, Organe zu übertragen, bringt Fragen und Probleme mit sich. Diese betreffen in unterschiedlicher Weise die Organübertragung von einem lebenden und von einem soeben verstorbenen Spender.